Friseurbetriebe dürfen seit dem 4.Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder öffnen, der Mehraufwand für die Hygienemaßnahmen ist dabei sehr hoch, dass hat Auswirkungen auf die Preise.
Die vorgeschriebene Schutzmaske soll nach jedem Kunden gewechselt werden, ( ca. 1,- €) ebenso der Einwegumhang (0,50 €), Mittel / Tücher zur Handdesinfektion, gründliche Desinfektion des gesamten Arbeitsplatzes nach jedem Kunden ergeben Materialkosten gut 2,- €uro pro Kunde. Dazu kommt der Zeitaufwand (ca 4-5 Minuten pro Kunde / Arbeitsplatz) so dass der Selbstkostenpreis für diese Maßnahmen bei gut 4,- € pro Kundenbehandlung liegt, plus 19% Mehrwertsteuer. Wenn einzelne Friseure also 5,- € und mehr verlangen, ist das kein Wucher, sondern vernünftig kalkuliert. Diese Kosten entstehen den Betrieben, welche die Hygieneregeln einhalten, darüber hinaus entstehen weitere Kosten, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird. Auch hier werden, bei weniger Umsatz und steigenden Kosten, Preisangleichungen unumgänglich sein.
Im Friseurhandwerk herrscht ein starker Verdrängungswettbewerb, niedrige Preise sind das Lockmittel, so das es auch Unternehmen gibt, die hier am falschen Ende (zu Gunsten des niedrigen Preises) sparen.Es mag auch verständlich sein, wenn Kunden auf (aus ihrer Sicht unnötige) Ausgaben verzichten wollen, wenn es um die eigene Gesundheit geht, ist Geiz aber nicht immer geil.
Darum sollten Kunden/innen zum Schutz der eigenen Gesundheit beim Friseurbesuch genauer hinschauen:
- erhalten Sie, wie vorgeschrieben, einen frisch desinfizierten / gereinigten Arbeitsplatz oder wurde da nur flüchtig darübergewischt?
- verwendet der Friseur, wie vorgeschrieben, für Sie frisch desinfizierte / gereinigte Werkzeuge oder war er damit an den Köpfen der vorherigen Kunden?
- nimmt der Friseur, wie vorgeschrieben, für Ihre Behandlung einen neuen Umhang oder Einwegumhang oder den des Vorgängers?
- legt Ihr Friseur für jede Behandlung eine neue Maske an und desinfiziert sich – bevor er zu Ihnen kommt- die Hände?
- Die Begrenzung der Personenzahl ist eine der wichtigsten Vorschriften, vom Land NRW vorgeschrieben sind Abstände von 2 m von Kopf zu Kopf der Kunden (1,50 m Abstand plus Bewegungsraum der Mitarbeiter). Da diese Regelung meist mit Umsatzeinbußen verbunden ist, wird dieser Punkt gerne durch Plexiglasscheiben oder derartigen Zwischenwände unterlaufen. Das ist strikt verboten, wenn Kunden zu nahe an diesen Scheiben sitzen, sind diese sehr schnell kontaminiert.
Bestehen Sie als Kunde / Kundin auf die Einhaltung dieser Vorschriften!
Wir alle wissen: steigen die Infektionszahlen, wird es erneute Schließungen geben von denen auch Sie betroffen sind.
Mit den Vorschriften zur Hygiene soll dieses verhindert werden, es liegt auch in Ihrer Verantwortung und an Ihrer Mitwirkung eine gewisse Normalität im Alltag zu gewährleisten.
Dieser Verantwortung sollten Sie sich bewusst sein.